Neue SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel

Neue SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel

Die neue Sars-Cov-2-Arbeitsschutzregel gibt Beschäftigten, Unternehmen und Aufsicht mehr Sicherheit. Betriebe, die die in der SARS-CoV-2-Regel vorgeschlagenen technischen, organisatorischen und personenbezogenen Schutzmaßnahmen umsetzen, können davon ausgehen, dass sie rechtssicher handeln.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).
 
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